Zahnkronen und Brücken von Dr. Dennis J. Koenen

Ihr Zahnarzt in der Rostocker Südstadt

Festsitzender Zahnersatz ohne verrutschen

hält in der Regel sehr lange

Rettung des Zahns und Schutz vor Karies

Heizungstechnik

Der sichtbare Teil des Zahnes: Die Krone

Jeder natürliche Zahn besitzt eine Krone. Bei der (natürlichen) Zahnkrone handelt es sich um den Teil des Zahns, der aus dem Zahnfleisch herausragt, während die Zahnwurzel den Zahn im Kiefer verankert und in der Regel nicht oder nur zum Teil sichtbar ist. Eine künstliche Zahnkrone kann aus verschiedensten Gründen notwendig sein. Neben der Komplettierung beschädigter Zähne kann sie als Verankerung von Brücken dienen oder wurzelbehandelte Zähne stabilisieren.

Die Zahnbrücke: Zahnlücken schließen mit Kronen

Eine Zahnbrücke ist ein auf den Zähnen sitzender Zahnersatz, der eine Zahnlücke schließt.  Sie ist vergleichbar mit einem Holzsteg und besteht aus mehreren Planken. Die natürlichen Zähne rechts und links der Zahnlücke dienen als Pfeiler. Der Zustand der Pfeilerzähne bestimmt welche Zahnbrückenart geeignet ist.

Vor allem bei überkronten oder überkronungsbedürftigen Zähnen neben einer Zahnlücke sind Zahnbrücken eine gute Alternative zu Zahnimplantaten. Eine Brücke kann Zahnlücken mit bis zu 4 fehlenden Zähnen schließen.

Was ist die Voraussetzung für eine Zahnkrone?

Die wichtigste Voraussetzung für das Einsetzen von Zahnkronen ist das Vorhandensein einer Zahnwurzel. Diese Zahnwurzel kann vom Originalzahn sein oder als künstliche Zahnwurzel implantiert werden. Eine Krone wird in der Regel auf den verbleibenden Teil des geschädigten Zahns angebracht. Ist keine natürliche Wurzel mehr vorhanden, dann können Kronen oben auf einer Implantatschraube angebracht werden, die als Ersatz für eine fehlende Zahnwurzel dient.

Welche Kronenarten gibt es?

Abhängig vom Beschädigsgrad der natürlichen Zahnkrone, kann eine Vollkrone oder eine Teilkrone eingesetzt werden. Je nachdem, welche Funktion die Krone erfüllt und an welchen Zahn sie gesetzt wird, gibt es für verschiedene Anforderungen die passende Krone. Betrifft die Kronen etwa einen Backenzahn (Seitenzahn), so ist eine sehr hohe Widerstandsfähigkeit enorm wichtig, insbesondere wenn der Patient zu Zähneknirschen neigt. In diesem Fall bietet sich eine Krone mit Metallkern an, eine sog. Verbund-Metall-Keramik Krone (VMK). Demgegenüber liegt der Fokus bei sichtbaren Vorderzähnen auf der Ästhetik: Hier empfiehlt sich daher eher eine Vollkeramik-Zahnkrone.

Wie werden Kronen eingesetzt?

Ist lediglich die natürliche Zahnkrone beschädigt, aber die Zahnwurzel nicht, wird die natürliche Zahnkrone angeschliffen. Der Zahnarzt schleift den natürlichen Zahn so weit ab, bis ein kegelförmiger Stumpf als Sockel für die neue Krone übrig bleibt. Die neue Zahnkrone wird dann auf diesen Sockeln angebracht. Metallkronen und Verblendkronen werden zumeist mit einem medizinischen Zement befestigt. Bei Keramikkronen wird dagegen ein Kunststoffkleber verwendet.

Ist die natürliche Zahnkrone bereits soweit reduziert, dass die künstliche Krone auf ihr nicht mehr ausreichenden Halt finden würde, wird eine sogenannte Stiftkrone eingesetzt, bei der die Krone mit einem Metall- oder Glasfaserstift in der Zahnwurzel verankert wird. Dies setzt allerdings eine vorgängige – oder allenfalls schon vorhandene – Wurzelbehandlung des Zahnes voraus.

Wie werden Brücken eingesetzt?

Eine Zahnbrücke wird an den beiden angrenzenden Zähnen verankert oder mit Komposit-Zement an diesen festgeklebt und ein künstlicher Zahn in der Zahnlücke eingesetzt. Vor der eigentlichen Behandlung werden die Brückenpfeiler des Patienten unter örtlicher Betäubung vorbereitet. Hierzu werden die Zähne von Karies befreit und vorhandene alte Füllungen entfernt. Zahnlücken in der Nähe eines Zahnnervs werden mit einem speziellen Material abgedeckt. Danach erfolgt die eigentliche Präparation der Pfeilerzähne. Diese müssen parallel ausgerichtet werden, da die Brücke aus einem Guss ist. 

Was kosten Zahnkronen und Brücken?

Die Kosten für eine Zahnkrone setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. So muss nicht nur der Zahnarzt selbst für seine Arbeit bezahlt werden, sondern auch die Kosten für das Material und die Herstellung der Zahnkrone müssen gedeckt werden. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Gesamtkosten der Regelversorgung, die vom Befund abhängt, zu 60 Prozent. Dieser Festzuschuss kann sich durch ein lückenlos geführtes Bonusheft auf bis zu 75 Prozent erhöhen. Beläuft sich die Zahnbehandlung mit dem Zahnersatz beispielsweise auf 500€, dann müssen Patienten zwischen 200€ und 125€ selbst zahlen. Kostenintensiver wird es, wenn der Patient eine gleichartige aber optisch schönere Versorgung wünscht. In diesem Fall können Kosten bis zum 3,5-fachen Satz für den Patienten entstehen.

Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den Materialien, der Brückenart und den Zahnarztleistungen ab. Die Kosten für den Patienten liegen zwischen 450€ und 7.000€. Im Bereich der Zahnbrücken kommen die gesetzlichen Krankenkassen lediglich für Zahnbrücken auf Stahlbasis auf. Entscheiden Sie sich für eine Brücke mit Vollkeramikkronen wird die Behandlung zur Privatleistung.

Kosten ermitteln lassen
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